Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Zuletzt aktualisiert am 29.06.2015 von nn.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bringen zum Anmeldetermin mit:
a) die Geburtsurkunde des Kindes
b) die Zeugnisse der Klasse 3 und Klasse 4
c) den Anmeldeschein
d) die von der Grundschule benannte Empfehlung zur weiterführenden Schule
Zuletzt aktualisiert am 20.07.2015 von nn.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten melden ihre kranken Kinder morgens telefonisch im Schulsekretariat ab. Die Schülerinnen und Schüler bringen zu ihrem nächsten Schultag eine schriftliche Entschuldigung mit und geben diese beim Klassenlehrer / der Klassenlehrerin ab.
Zuletzt aktualisiert am 27.08.2015 von nn.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten melden ihre kranken Kinder morgens telefonisch krank. Da aber eine fehlende schriftliche Entschuldigung als Leistungsverweigerung (Note 6) gewertet werden kann, sollte am besten nachträglich eine ärztliche Bescheinigung in der Schule vorgelegt werden.
Zuletzt aktualisiert am 27.08.2015 von nn.
Die Schule achtet darauf, dass insbesondere vor und nach den Ferien keine unentschuldigten Fehlzeiten entstehen. Ein vorgezogener Reiseantritt oder eine spätere Abreise (etwa aus Kostengründen) ist nicht zulässig. Etwaige andere Gründe benötigen im Vorfeld einen schriftlichen Antrag.
Zuletzt aktualisiert am 29.06.2015 von nn.
Die eigenmächtige Nutzung des Handys auf dem Schulgelände und im Gebäude ist nicht erlaubt. Das Mitführen des Handys ist gestattet, es muss jedoch unsichtbar und unhörbar sein. Es gilt, dass alle Wertgestände (auch Handys, Smartphones usw.) auf eigenes Risiko in die Schule gebracht werden.
Zuletzt aktualisiert am 29.06.2015 von nn.
Bei Problemen wenden sich Schülerinnen und Schüler sowie Eltern zunächst an die Klassenleitung. Je nach Fall bietet die Schule Unterstützung durch die Streitschlichtung, die Sozialarbeiterin oder auch durch die Beratungslehrerin an. Darüber hinaus können sich die Schülerinnen und Schüler auch an die Vertrauenslehrer wenden.