Nutzungsordnung PDF Drucken

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen der EKR

    Nutzungsordnung der Computereinrichtungen der EKR
    Stand: Februar 2006

 

A. Allgemeines

Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Informatik- und des Fachunterrichts. Sie gilt nicht für eine rechnergestützte Schulverwaltung.

B. Regeln für die Nutzung des Rechnerraums

Allgemeine Verhaltensregeln

Ohne Aufforderung einer Lehrkraft werden Rechner weder herauf- noch herunter- gefahren, und auch keine Programme gestartet. Zu Beginn der Arbeit trägt sich jeder Benutzer in die Benutzerliste seines Rechners ein.

Es wird im Folgenden auch nicht einfach herumgeklickt, sondern nach Vorgaben gearbeitet. Bei der Erläuterung der Vorgaben hört jeder aufmerksam zu, damit die Gruppe nicht immer warten muss.

Am Ende der Stunde wird der Rechner ordnungsgemäß heruntergefahren, der Monitor ausgeschaltet, die Maus umgedreht und der Stuhl ordentlich hingestellt.
Es wird kein Müll hinterlassen.

Wer sich nicht an die Anweisungen hält, bekommt Auszeit, d.h. er muss für gewisse Zeit seinen Rechnerplatz verlassen und darf sich mit Theorie beschäftigen.

Schutz der Geräte

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.

Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung der Schulcomputer Essen, Trinken, Kaugummikauen verboten. Fingerabdrücke auf den Monitoren sind zu vermeiden.

Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden.

Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.

Passwörter

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung und ein Passwort, mit dem sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden können. Gespeichert wird grundsätzlich im eigenen Account auf dem Server. Für die gespeicherten Inhalte wird der Accountinhaber verantwortlich gemacht. Ohne individuelles Passwort kann man sich nur als ‚schueler’ anmelden und nur auf Diskette speichern. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am PC abzumelden.

Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schule/Lehrkraft mitzuteilen.

Datenschutz und Datensicherheit

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen.

Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.

Verbotene Nutzungen

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, Gewalt verherrlichende oder rassistische Inhalte zu erstellen, aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.

Nutzung von Informationen aus dem Internet

Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig.

Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.

Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.

Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

Versenden von Informationen in das Internet

Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.

Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht.

Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.


C. Schlussvorschriften

Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Zu Beginn des ITG-Kurses findet eine Nutzerbelehrung statt. SchülerInnen sowie Eltern unterzeichnen die Kenntnisnahme der Nutzungsordnung.

Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

....................................................................................................................
 

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen der EKR
Stand: Februar 2006

Erklärung:

Am __________________ wurde ich in die Nutzungsordnung des Rechnerraums eingewiesen. Mit den festgelegten Regeln bin ich einverstanden. Mir ist bekannt, dass die Schule den Datenverkehr protokolliert und durch Stichproben überprüft.
 

Sollte ich gegen die Nutzungsregeln verstoßen, verliere ich meine Nutzungberechtigung und muss gegebenenfalls mit Schulordnungsmaßnahmen rechnen. Bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen sind zivil- oder strafrechtliche Folgen nicht auszuschließen.


_____________________________________      _______________________________
Vorname und Name                                                                                                 Klasse / Kurs

____________________________                     _______________________________
Ort/Datum                                                                                      Unterschrift der/des SchülerIn

 

Der vollständige Text der Nutzungsordnung ist Teil der Hausordnung und liegt im Sekretariat zur Einsicht bereit bzw. ist auf der Seite der EKR (www.ekr-bruehl.de) nachzulesen.


_____________________________              ___________________________________
Ort/Datum                                                                    Unterschrift der/des Erziehungberechtigten

 
< zurück