Nutzungsordnung
Nutzungsordnung der Computereinrichtungen der EKR
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Nutzungsordnung der Computereinrichtungen der EKR |
A. Allgemeines
Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Informatik- und des Fachunterrichts. Sie gilt nicht für eine rechnergestützte Schulverwaltung.

