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Nutzungsordnung

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen der EKR

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen der EKR
Stand: Februar 2006

 

A. Allgemeines

Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Informatik- und des Fachunterrichts. Sie gilt nicht für eine rechnergestützte Schulverwaltung.

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ITG

Das Fach “Informationstechnische Grundbildung” (ITG) wird in der Jahrgangsstufe 7 im halben Klassenverband -jeweils zum Halbjahr wechselnd- unterrichtet.
Die SchülerInnen sollen Basiskenntnisse der Informationstechnologie erwerben.

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